Allgemeine Bestimmungen und Wertungsgrundlagen ADAC Meisterschaften
Der ADAC Schleswig-Holstein schreibt für die unterschiedlichen Motorsportdisziplinen Meisterschaften aus. Die Ehrungen für die Sieger und Platzierten erfolgt im Rahmen des ADAC Abends des Motorsports im Januar des Folgejahres.
Allgemeine Bestimmungen
Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen haben für alle Meisterschaften Gültigkeit. Auf Grund der besseren Lesbarkeit haben wir im folgenden Text auf geschlechtsspezifische Anreden verzichtet.
Eine Wertung kann für Fahrer, Teams oder Bewerber bei Vorliegen eines dem Ansehen des Sports oder des ADAC schädigenden Verhaltens, gleich welcher Art, vom Jugend- und Sportausschuss verweigert oder ausgesetzt werden. Bei laufenden Verfahren vor einem Sport- oder Berufungsgericht wird die Wertung bis zur Entscheidung ausgesetzt.
Grundsätzlich ist der Fahrer, das Team oder der Bewerber für die rechtzeitige Nennung zu den einzelnen Veranstaltungen selbst verantwortlich. Ein Veranstalter, dessen Veranstaltung in den Bestimmungen ausdrücklich einen Prädikatsvermerk besitzt, kann einen Nennung, die ordnungsgemäß bis zum Nennungsschluss eingegangen ist, nur mit vorheriger Zustimmungen des Jugend- und Sportausschusses ablehnen.
Klarstellung
Grundsätzlich werden, unabhängig von sonstigen disziplinbezogenen Wertungsbestimmungen, nur ADAC Mitglieder gewertet, die ihren Wohnsitz im Bereich des ADAC Schleswig-Holstein haben. Als Wohnsitz wird die im Rahmen der ADAC Mitgliedschaft hinterlegte Anschrift berücksichtigt. Darüber hinaus können im Grenzbereich des ADAC Schleswig-Holstein auch jugendliche Teilnehmer (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) auf Antrag zugelassen werden, wenn Sie in der Vergangenheit bereits im Rahmen der vom ADAC Schleswig-Holstein ausgeschriebenen Meisterschaften gefahren sind.