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Einstieg leicht gemacht!

ADAC Motorrad Trial Schule

ADAC Motorrad Trial Schule

Schnuppern leicht gemacht

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Ortsclubs, welche sich schwerpunktmäßig im Motorrad-Trial-Sport betätigen, führen der ADAC Schleswig-Holstein und seine Ortsclubs gemeinsam die ADAC Motorrad Trial Schule durch. Hierbei handelt es sich um einen Einstieg in den sicheren Motorsport. Ziel ist es, junge interessierte Menschen, die bisher noch keinen Kontakt zum Motorrad-Trial-Sport hatten, an eben diesen heranzuführen.

Die Ortsclubs stellen hierfür geeignete Motorräder zur Verfügung, die bei den einzelnen Lehrgängen der ADAC Motorrad Trial Schule eingesetzt werden. Der jeweilige veranstaltende Ortsclub wird durch geeignete Instruktoren/Trainer den interessierten Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für den Einstieg in den Motorrad-Trial-Sport vermitteln. Darüber hinaus stellt er geeignete Flächen für die Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule zur Verfügung.

Wer kann teilnehmen?

Die ADAC Motorrad Trial Schule richtet sich an Jungen und Mädchen im Alter zwischen 5 und 16 Jahren, die Interesse am Motorrad-Trial-Sport haben. Die Teilnehmer/innen müssen sicher, auch in kritischen Situationen, das Fahrradfahren beherrschen. Die Teilnehmer/innen dürfen über keinerlei Wettbewerbserfahrung verfügen und bisher maximal an 2 Lehrgängen zur ADAC Motorrad Trial Schule teilgenommen haben.

Die Teilnehmerzahl pro Lehrgang ist auf 10 Teilnehmer/innen begrenzt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Teilnehmer/innen pro Lehrgang.

Mindestens ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person muss während des gesamten Lehrganges auf dem Lehrgangsgelände anwesend sein.

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt mittels des vom ADAC Schleswig-Holstein bzw. vom veranstaltenden Ortsclub herausgegebenen Anmeldeformulars bis zu dem vom Ortsclub angegebenen Anmeldeschluss, siehe hierzu die Lehrgangsinformation des Ortsclubs. Die Anmeldung ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Anmeldungen, die von nur einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wurden, erklärt dieser, dass alleiniges Sorgerecht besteht.

In der Anmeldung ist die Angabe des Alters und der Körpergröße zwingend erforderlich, damit die Zuteilung eines geeigneten Motorrades möglich ist.

Was kostet mich die Teilnahme?

Die Teilnahmegebühr pro Lehrgang zur ADAC Motorrad Trial Schule beträgt 15,00 Euro. Darin enthalten ist die Bereitstellung der Motorräder und der Sicherheitsbekleidung sowie die Vermittlung der Inhalte gemäß dieser Richtlinien zur Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule, der Versicherung und sonstiger Gebühren.

Die Teilnahmegebühr ist vor Ort bei der Anmeldung bar zu entrichten oder auf das vom Ortsclub angegebene Konto im Vorwege zu überweisen. Näheres hierzu ist in der Lehrgangsinformation des Ortsclubs geregelt.

Welche Motorräder stehen zur Verfügung?

Die Ortsclubs stellen zur Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule passende Fahrzeuge zur Verfügung.
Die Motorräder sind speziell zur Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule hergerichtet und von ihrer Leistung her entsprechend gedrosselt und dem Einsatzzweck angepasst. Die Motorräder verfügen über eine zweckentsprechende Funkabschaltung mit deren Hilfe der Instruktor/Trainer auf Knopfdruck den Zündfunken unterbrechen kann, um so den Motor während der Fahrt ausschalten zu können.

Brauche ich einen eigenen Helm?

Die Teilnehmer haben festes, Knöchel bedeckendes Schuhwerk und Ganzkörper bedeckende Bekleidung (lange im Unterschenkelbereich eng anliegende Hose und langärmeliges Sweatshirt) sowie Wechselbekleidung mitzubringen. Wenn vorhanden, ist ein eigener Motorradhelm sinnvoll. Auch eigene Arm- und Knieschützer (z.B. vom Inlineskaten) sowie Handschuhe (Leder oder Textil) sind gerne mitzubringen.

Die Ortsclubs stellen für die Durchführung der ADAC Motorrad Trial Schule eine begrenzte Anzahl an Helmen und Sicherheitsbekleidung inkl. Handschuhen zur Verfügung, die von den Teilnehmern genutzt werden können. Da insbesondere die Helme von mehreren Personen an einem Lehrgang benutzt werden, werden ebenfalls Sturmhauben ausgegeben, die im Anschluss von den Teilnehmern behalten werden dürfen.