ADAC Speedway Schule
Schnuppern leicht gemacht
Zur Förderung der Jugendarbeit in den Ortsclubs, welche sich schwerpunktmäßig im Motorrad-Speedway-Sport betätigen, führen der ADAC Schleswig-Holstein und seine Ortsclubs gemeinsam die ADAC Speedway Schule durch. Ziel ist es, junge interessierte Menschen, die bisher noch keinen Kontakt zum Motorrad-Bahnsport hatten, an diesen heranzuführen.
Die Ortsclubs stellen hierfür geeignete Motorräder zur Verfügung, die bei den einzelnen Lehrgängen der ADAC Speedway Schule eingesetzt werden. Der jeweilige veranstaltende Ortsclub wird durch geeignete Trainer/Instruktoren den interessierten Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für den Einstieg in den Speedway-Sport vermitteln. Darüber hinaus stellt er geeignete Flächen für die Durchführung der ADAC Speedway Schule zur Verfügung.
Wer kann teilnehmen?
Die ADAC Speedway Schule richtet sich an Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 16 Jahren, die Interesse am Speedway-Sport haben. Die Teilnehmer/-innen müssen sicher, auch in kritischen Situationen, das Fahrradfahren beherrschen. Sie dürfen über keinerlei einschlägige Wettbewerbserfahrung verfügen und bisher an maximal zwei Lehrgängen zur ADAC Speedway-Schule teilgenommen haben.
Die Teilnehmerzahl pro Lehrgang ist auf 12 begrenzt. Der Ausrichter kann eine Mindestteilnehmerzahl pro Lehrgang festlegen.
Mindestens ein Elternteil oder eine erziehungsberechtigte Person muss während des gesamten Lehrgangs auf dem Lehrgangsgelände anwesend sein.
Wie und wo kann ich mich anmelden?
Die Anmeldung zum Lehrgang erfolgt mittels des vom ADAC Schleswig-Holstein bzw. vom veranstaltenden Ortsclub herausgegebenen Anmeldeformulars bis zu dem vom Ortsclub angegebenen Anmeldeschluss, siehe hierzu in der Lehrgangsinformation des Ortsclubs. Die Anmeldung ist grundsätzlich von beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Bei Anmeldungen, die von nur einem Erziehungsberechtigten unterschrieben wurden, erklärt dieser, dass alleiniges Sorgerecht besteht.
In der Anmeldung ist die Angabe des Alters und der Körpergröße zwingend erforderlich, damit die Zuteilung eines geeigneten Motorrades möglich ist.
Was kostet mich die Teilnahme?
Die Teilnahmegebühr pro Lehrgang im Rahmen der ADAC Speedway Schule beträgt 30,00 Euro. Darin enthalten ist die Bereitstellung der Motorräder und der Sicherheitsbekleidung sowie die Vermittlung der Inhalte gemäß dieser Richtlinie zur Durchführung der ADAC Speedway Schule, der Versicherung und sonstiger Gebühren.
Die Teilnahmegebühr ist vor Ort bei der Anmeldung bar zu entrichten oder auf das vom Ortsclub angegebene Konto im Vorwege zu überweisen. Näheres hierzu ist in der Lehrgangsinformation des Ortsclubs geregelt.
Welche Motorräder stehen zur Verfügung?
Die Ortsclubs stellen zur Durchführung der ADAC Speedway Schule Motorräder folgender Jugendklassen zur Verfügung: Junior A (6-11 Jahre), Junior B (10-16 Jahre). zur Verfügung. Die Motorräder sind speziell zur Durchführung der ADAC Speedway Schule hergerichtet und ggf. von ihrer Leistung her entsprechend gedrosselt und dem Einsatzzweck angepasst. Die Motorräder verfügen zusätzlich zu einem mit Handgelenk der Fahrerin/ des Fahrers verbundenen Not-Aus-Schalters über eine zweckentsprechende Funkabschaltung mit deren Hilfe der Trainer/ Instruktor auf Knopfdruck den Zündfunken unterbrechen kann, um so den Motor während der Fahrt ausschalten zu können.
Brauche ich einen eigenen Helm?
Die Teilnehmer haben festes, Knöchel bedeckendes Schuhwerk und Ganzkörper bedeckende Bekleidung (lange im Unterschenkelbereich enganliegende Hose und langärmeliges Sweatshirt) sowie Wechselbekleidung mitzubringen. Wenn vorhanden, ist ein eigener Motorradhelm sinnvoll. Auch eigene Arm- und Knieschützer (z.B. vom Inlineskaten) sowie Handschuhe (Leder oder Textil) sind gerne mitzubringen.
Die Ortsclubs stellen für die Durchführung der ADAC Speedway Schule eine begrenzte Anzahl Helme in unterschiedlichen Größen und Schutzkleidung (Protektorenhemden mit Ellenbogenschutz und Nierengurt, Nacken- und Knieschützer), Handschuhe und Schutzbrillen bzw. Helmvisiere zur Verfügung, die von den Teilnehmern genutzt werden können. Da insbesondere die Helme von mehreren Personen an einem Lehrgangstag benutzt werden, werden ebenfalls Sturmhauben ausgegeben, die die Teilnehmer im Anschluss behalten dürfen.