Teilnahme an Jugendveranstaltungen erleichtert
ADAC Jugendausweis
Für den Bereich Kartslalom, Quad-Paralell-Race, Motorrad-Trial und Junior Buggy ist bis zum 18. Lebensjahr (Kalenderjahr) ein ADAC Jugendausweis notwendig. Dieser kann mittels Online-Formular beantragt werden und wird von der Abteilung Jugend und Sport ausgestellt und danach per Post an den Inhaber verschickt. Der Jugendausweis ist mit einem Lichtbild des Inhabers zu versehen und von ihm und seinen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
Das Online-Formular ist nur für Neu- oder Ersatzanträge zu nutzen. Kinder und Jugendliche, die bereits im Besitz eines Jugendausweises sind, reichen diesen bitte zur Verlängerung persönlich oder per Post bei uns ein. Jugendausweis die vor 2021 ausgestellt wurden, können aus rechtlichen und Versicherungsgründen nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden.