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Onlineformulare und mehr ...

Service für Veranstalter, Ortsclubs und Sportler

Teilnahme an Jugendveranstaltungen erleichtert

ADAC Jugendausweis

Für den Bereich Kartslalom, Quad-Paralell-Race und Motorrad-Trial ist bis zum 18. Lebensjahr (Kalenderjahr) ein ADAC Jugendausweis notwendig. Dieser kann mittels Online-Formular beantragt werden und wird von der Abteilung Jugend und Sport ausgestellt und danach per Post an den Inhaber verschickt. Der Jugendausweis ist mit einem Lichtbild des Inhabers zu versehen und von ihm und seinen Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

Das Online-Formular ist nur für Neu- oder Ersatzanträge zu nutzen. Kinder und Jugendliche, die bereits im Besitz eines Jugendausweises sind, reichen diesen bitte zur Verlängerung persönlich oder per Post bei uns ein. Jugendausweis die vor 2021 ausgestellt wurden, können aus rechtlichen und Versicherungsgründen nicht verlängert werden, sondern müssen neu beantragt werden.

Betragsfreie Mitgliedschaft

Ist Ihr Kind noch kein ADAC Mitglied? Dann melden Sie Ihr Kind für eine beitragsfreie Mitgliedschaft an. Von 0 bis 18 Jahren kann Ihr Kind beitragsfrei von den ADAC-Mitgliedervorteilen profitieren.